Ab April 2017 ist vor einer Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend vorgeschrieben.
Bitte rufen Sie mich für eine erste Kontaktaufnahme in der angegebenen telefonischen Erreichbarkeit an und vereinbaren einen ersten Sprechstunden- Termin.
Es bedarf keiner Überweisung bei gesetzlich Versicherten aller Krankenkassen. Bringen Sie bitte die Chipkarte Ihrer Krankenversicherung mit.
Der erste Sprechstunde wird persönlich in der Praxis stattfinden. Das persönliche Gespräch in dem vereinbarten Sprechstundentermin (mindestens 25 Minuten) klärt Anliegen und Voraussetzungen für eine Psychotherapie ab, stellt aber noch keinen Behandlungsvertrag dar. Nicht bei jedem Problem ist eine Psychotherapie erforderlich. Ob eine Psychotherapie durchgeführt werden soll, wird gemeinsam in den ersten Gesprächen entschieden. Meine Aufgabe dabei ist, Ihnen bei Ihrem Anliegen zuzuhören, sie über die psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären und fachlich abzuklären, ob die Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind. Über Alles werden wir uns austauschen. Es besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck vom Psychotherapeuten zu gewinnen.
Wenn alle Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegen und Behandlungskapazitäten bei mir vorhanden sind, kann die Behandlung bei mir beginnen. Zum Antragsverfahren werden Sie von mir ausführlich aufgeklärt, in allen Belangen diesbezüglich unterstützt. Alle notwendigen Antragsformulare erhalten Sie in meiner Praxis.
Es gibt verschiedene Termine in der Praxis: Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorische Sitzungen, Akutbehandlungen, Einzelsitzungen, Gruppenpsychotherapiesitzungen.
Kosten für die psychotherapeutische Behandlung:
Da ich durch die Kassenärztliche Vereinigung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zugelassen bin, übernehmen die Krankenkassen in der Regel für alle gesetzlich Versicherten die psychotherapeutischen Behandlungskosten.
Da ein Versorgungsauftrag von der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, habe ich leider nur sehr wenige Behandlungskapazitäten für Patienten der privaten Krankenkassen. Bitte beachten Sie auch, dass die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen nicht einheitlich geregelt ist. Bitte informieren Sie sich vor Beginn diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt und reichen mir die Antragsunterlagen ein. Bei privat Versicherten, Selbstzahlern und der Beihilfe wird die Rechnung über die erbrachten Therapieleistungen an Sie als Patient erstellt, für die Begleichung dieser sind Sie verantwortlich.